Häusliche Gewalt umfasst zwei Arten von Gewalt:
- Gewalt in der Ehe, in einer Beziehung oder Liebesbeziehung, d.h. Gewalt zwischen zwei sich nahe stehenden Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, die miteinander verheiratet sind oder in einer Partnerschaft oder einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, die zu einem beliebigen Zeitpunkt der Beziehung stattfindet, einschließlich zum Zeitpunkt der Trennung oder nach Beendigung der Beziehung, unabhängig davon, ob sie gemeinsam in einer Wohnung leben oder gelebt haben;
- Gewalt in der Familie, d.h. Gewalt zwischen zwei oder mehreren voll- und/oder minderjährigen Personen, unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht (traditionelle Familien und Patchwork-Familien: Großeltern, Eltern, Kinder, Geschwister, Freunde), und die in einem familiären Umfeld zusammenleben.
Denken Sie auch an Ihre Kinder – selbst als direkte oder indirekte Zeugen sind auch sie immer Opfer dieser Gewalt.
Das Strafgesetzbuch verurteilt diese verschiedenen Formen von Gewalt. Wenn sie im Rahmen der vordefinierten häuslichen Gewalt auftreten, sind höhere Strafen vorgesehen (erschwerende Umstände). Sie können auch die Form geschlechtsspezifischer Gewalt annehmen.
Das geänderte Gesetz gegen häusliche Gewalt vom 8. September 2003 sieht die Möglichkeit vor, Personen, welche die körperliche Unversehrtheit einer mit ihr in einem familiären Umfeld zusammenlebenden anderen Person gefährden oder erneut gefährden, für eine Dauer von 14 Tagen aus der Familienwohnung zu verweisen.
Die Polizei interveniert nach dem Hilferuf der Person, die Gewalt erleidet, eines direkten oder indirekten Zeugen oder sogar der Person, die Gewalt ausübt. Sie sammelt vor Ort Anhaltspunkte und informiert den Staatsanwalt, der dann darüber entscheidet, ob es zu einer Verweisung kommt oder nicht.
Ob Sie nun Opfer von Gewalt oder Zeugen von Gewalt sind oder selber Gewalt ausüben, Sie sollten wissen, dass Sie nicht allein sind. Sie können den Teufelskreis der Gewalt durchbrechen und Hilfe beantragen, um aus der Situation herauszukommen.